Förderzuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien ab 2020
Zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts werden seit Anfang 2020 umgesetzt. Sie können nun von verbesserten Förderkonditionen profitieren, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Dies gilt für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.
Förderfähige Kosten
- Anschaffungskosten (Biomasseanlagen, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, …)
- Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen)
- Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern
- Verrohrung oder Installation eines Speichers
Voraussetzungen
- max. 50.000 EUR der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten pro Wohneinheit
- Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Stückholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackgut/Pellets)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Sekundärmaßnahme (Partikelabscheider oder Brennwertnutzung) im Neubau erforderlich!
Bitte kontaktieren Sie uns für die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage per Telefon unter 03563 5949419 oder per E-Mail.